Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Produkt- und Grafikdesign
Platt & Form GmbH i. Gr.
(Stand: Dezember 2026)
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Die Entwicklung von Designentwürfen, Produktkonzepten sowie Grafikdesign-Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten durch die Platt & Form GmbH i. Gr. (nachfolgend „Designer“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Aufträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Designer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Entwicklung von Designentwürfen und Projektphasen
2.1 Angebote des Designers sind, sofern nicht anders angegeben, drei Monate gültig. 2.2 Die Entwicklung erfolgt in der Regel in drei Phasen (Kreativphase, Konkretisierungsphase, Enddefinition). Der Designer erstellt in der Kreativphase bis zu drei Entwurfsvarianten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage schriftlich mitzuteilen, welcher Entwurf weiterverfolgt oder ob das Projekt beendet wird. 2.3 Es besteht Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Änderungswünsche nach Abschluss einer Phase werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. 2.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Unterlagen (Logos, Texte, Bilder) berechtigt ist. Er stellt den Designer von Ansprüchen Dritter wegen Urheber- oder Markenrechtsverletzungen frei. 2.5 Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, Entwürfe zu nutzen, zu veröffentlichen oder als Schutzrecht anzumelden.
3. Vergütung und Nebenkosten
3.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Fehlt eine Vereinbarung, gilt die branchenübliche Vergütung (orientiert an den Tarifen des SDSt oder der AGD). 3.2 Honorare sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.3 Nebenkosten (Reisen, Material, Prototypenbau, Kuriere, externe Lizenzen) werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.4 Bei vorzeitigem Projektabbruch durch den Auftraggeber steht dem Designer das Honorar für die bereits erbrachten Phasen sowie eine angemessene Vergütung für die entgangene Nutzung zu.
4. Nutzungsrechte und Urheberschaft
4.1 Der Designer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das ausschließliche Nutzungsrecht und das Recht zur Unterlizenzierung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. 4.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars auf den Auftraggeber über. 4.3 Jede Änderung oder Weiterentwicklung des Designs durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Designers. 4.4 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Er ist berechtigt, die Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung (Webseite, Portfolio, Social Media) zu nutzen.
5. Schutzrechte
5.1 Mit dem Erwerb der exklusiven Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber das Recht zur Anmeldung von eingetragenen Designs (ehem. Geschmacksmuster) oder Marken. 5.2 Der Designer ist bei Schutzrechtsanmeldungen als Entwerfer/Erfinder zu benennen. 5.3 Die Anmeldung technischer Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Designer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 6.2 Der Designer übernimmt keine Haftung für die rechtliche (marken-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche) Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe. Eine entsprechende Recherche ist Sache des Auftraggebers, sofern nicht schriftlich ein separater Suchauftrag vereinbart wurde. 6.3 Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich erfolgen.
7. Digitale Daten und Web-Projekte
7.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, bearbeitbare Quelldaten (z. B. offene InDesign- oder CAD-Files) herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7.2 Bei Web-Projekten übernimmt der Designer keine Haftung für die Funktionsfähigkeit bei späteren Browser-Updates oder Änderungen an Drittanbieter-Schnittstellen (APIs).
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Designers. 8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Münster/Westfalen. 8.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.